AGB

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung unseres Ferienhauses zur Beherbergung sowie alle für den Gast dazu erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters oder seiner Betreuer, hiernach zusammengefasst Vermieter. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht dem Ausstattungsstandard eines möblierten Mietshauses. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung des Ferienhauses erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter allgemein berechneten Preis.

(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 (sechs) Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

(6) Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises per Überweisung an das auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung des Gesamtpreises zuzüglich der Kaution muss bis spätestens 30 Tagen vor Anreise dem aufgeführten Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen von weniger als 30 Tage vor Anreise ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis zuzüglich Kaution per Überweisung an das auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Konto des Vermieters zu zahlen. Der Vermieter ist nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen in korrekter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. Barzahlung sowie EC-und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

(7) Kann der Vermieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden. (8) Kurtaxbeträge sind im Tages- und Wochenmietpreis des Ferienhauses nicht enthalten! Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten. Wir werden uns bei rechtzeitiger Buchung bemühen, die Kurtaxe für den Gast zu buchen und dann diese Kosten separat mit der Gesamtrechnung in Rechnung zu stellen.

(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausregeln

(1) Der Gast hat das ihm überlassene Ferienhaus und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

(2) Der Gast ist zur Einhaltung der separat aufgeführten Hausregeln verpflichtet.

(3) Der Vermieter oder seine Betreuer hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

(1) Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Stornierungsfristen ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters sind auf den jeweiligen Portalen bzw. der Homepage www.buskam.net angegeben. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter. Im Falle Ihres Rücktrittes können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen wir ersparte Aufwendungen sowie eine soweit möglich anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt haben.

Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen:

  • Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn 20% des Übernachtungspreises
  • Bei einem Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Übernachtungspreises
  • Bei einem Rücktritt vom 30. Tag bis zum 8. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Übernachtungspreises
  • Vom 7. Tag vor Belegungsbeginn, bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn werden 100% des Übernachtungspreises fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.

(4) Bei einem vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienhaus hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieses Ferienhauses sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Gelingt es dem Vermieter, dass Ferienhaus bei einem Rücktritt ab dem 60.Tag vor Belegungsbeginn anderweitig zu belegen, so beträgt die Bearbeitungsgebühr 150,00 Euro.

(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 21.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Vermieter von dem Gast eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 Euro verlangen.

(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Ferienhaus vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(7) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. 

a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

c) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit, oder den Hausfrieden der Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

(8) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

§ 6 Haftung; Verjährung

(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus, am Inventar des Ferienhauses oder auf dem Grundstück des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere benachbarte Häuser auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 21.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 17.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.

(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 8:00 mit persönlicher Übergabe vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

(4) Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 300,00 Euro verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung des Ferienhauses und Herausgabe aller Schlüssel innerhalb von 7 Tagen, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienhaus keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an dem Ferienhaus und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

(5) Am Abreisetag hat der Gast das Ferienhaus bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 100,00 Euro bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in dem Ferienhaus hinterlassen und die Haustür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 8 Datenschutz

(1) Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Buchung über die Buchungsportale, Zahlungsabwicklung (PayPal), für Meldung und Verrechnung der Kurtaxe sowie die Vertragsabwicklung erforderlich. Näheres ist dazu in der Datenschutzerklärung vereinbart.

§9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

(2) Erfüllungsort ist Mönchgut – Lobbe in Mecklenburg-Vorpommern. Gerichtsstand ist Potsdam, Brandenburg.

(3) Auf Verträge finden ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Alle Geschäftsbedingungen älteren Datums verlieren mit Erscheinen der neuen Geschäftsbedingungen Ihre Gültigkeit.

© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;

Strandhaus Buskam Ferienhausvermietung - Stand Juli 2021